Mietzins-Monitoring & -Intervention
Services und Abonnement
Antrags- und Aufnahme-Gebühr im ersten Jahr *)
CHF 240.-- exkl. MWSt.
Mit der Entrichtung dieser Gebühr starten Sie in das erste Abonnements-Jahr.
In der Antrags- und Aufnahme-Gebühr ist die Gebühr für das laufende Abonnements-Jahr inkludiert und endet mit dem 31. Dezember, unabhängig vom Einzahlungstermin.
Bezahlen Sie diese Gebühr erst, nachdem wir Ihren Antrag geprüft und Sie eine Abonnement-Bestätigung erhalten haben.
Das Abonnement von CTED wird nach Eingang der Gebühr aktiv.
Jährliche Verlängerung Abonnement *)
CHF 120.-- exkl. MWSt.
Das Abonnement bleibt bei Entrichtung der jährlichen Verlängerungs-Gebühr aktiv.
Die Einzahlung hat in jedem neuen Jahr bis spätestens 31. Januar zu erfolgen. Verspätete Zahlungseingänge können eine Wiederanmeldung zu erhöhtem Tarif nach sich ziehen. Bei ausbleibendem Zahlungs-Eingang ruhen sämtliche Service-Leistungen nach dem 31. Januar bis zum verspäteten Zahlungs-Eingang oder bis zum Neuabschluss eines Abonnements. Das Abonnement bildet die Basis für alle angebotenen Leistungen. Achtung! Dies gilt auch für laufende Interventionen.
Anfechtung Anfangs-Mietzins *)
CHF 360.-- exkl. MWSt.
Die Anfechtung des Anfangs-Mietzinses ist ein Zusatz-Service, welcher ausschliesslich für unsere Abonnementen*Innen und ausserhalb/separat zu den aktuellen Abonnements-Leistungen sowie einmalig pro Mietwohnung und Mieter*In erbracht wird.
Begleitung Vermittlung pauschal inkl. Spesen *)
CHF 120.-- exkl. MWSt.
Unsere Interventionen haben stets das Ziel, eine Einigung ohne den Gang zur Schlichtungsstelle herbeizuführen, u.a. auch um die Ämter zu entlasten. Es lässt sich leider oft nicht ausschliessen, dass nach einer erfolglosen Intervention die Schlichtungsstelle und weiter die Gerichte bemüht werden müssen. Deshalb ist es sehr wichtig, unseren Abonnenten*Innen den Zusatz-Service Begleitung Vermittlung pauschal anbieten zu können. Die Begleitung kann persönlich oder per Audio / Video "live" erfolgen und ist i.d.R. auch abhängig von Vorgaben durch die Schlichtungsstellen.
Wiederanmeldung nach einem Jahr oder längerer Abonnements-Pause *)
CHF 360.-- exkl. MWSt.
Die Bearbeitung eines Antrages zur Wiederanmeldung ist gegenüber einer regulären Erstprüfung mit erheblichem Zusatzaufwand verbunden. Bleiben Sie auch nach erfolgter Intervention Abonnement*In. Nur durch das Mietzins-Monitoring erhalten Sie regelmässig Informationen Ihren Mietzins betreffend und verbessern gleichzeitig die Möglichkeiten von Interventionen. Durch treue Abonnementen ist es CTED möglich, die Informationen an die Abonnementen*Innen laufend zu verbessern, z.B. bei der Unterstützung zur Prüfung von Anfangs-Mietzinsen. Geben Sie einen Wohnungswechsel bekannt, behalten Sie das Abonnement bei oder erneuern Sie Ihr Abonnement, falls es Änderungen bei der Mieterschaft/Vertragspartner gegeben hat.
Erweiterte Service-Leistungen *)
Auf Anfrage!
Anfragen zu weiteren Service-Leistungen nehmen wir gerne entgegen und prüfen diese im Einzelfall.
*) Erläuterungen zu Abonnementsgebühren, Aufwendungen und Spesen
Antrags- und Aufnahme-Gebühr im ersten Jahr
Wir können unseren Abonnementen*Innen unseren Service, welcher ohne Karenzfrist im Bezug auf schon erhaltene Mitteilungen zu Mietzinserhöhungen angeboten wird, mit moderaten Gebühren nur aufrecht erhalten, wenn wir die Möglichkeit zur Intervention vor dem Gang zur Schlichtungsstelle wahrnehmen können. Zwingend erforderlich ist, dass wir uns spätestens bei der Anmeldung an die Schlichtungsstelle einbringen können.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns bei bereits erfolgten Anmeldungen bei der Schlichtungsstelle oder schon vollzogenen Schlichtungen erst bei einer darauf folgenden Möglichkeit zur Intervention (Mietzins-Reduktion / -Erhöhung) einbringen werden. Bei bereits laufenden Streitigkeiten, welche eine Intervention zwischen Mieter*In und Vermieter*In verunmöglichen, sind wir gezwungen, den Abonnements-Antrag abzulehnen. Wir empfehlen die Vertretung durch einen Rechtsanwalt.
Jährliche Verlängerung Abonnement
Mit ELIAS TM ist es uns möglich, zu moderaten Kosten deutliche Mietzins-Vorteile für unsere Abonnementen*Innen zu erzielen. Dies kann nur aufrecht erhalten werden, wenn administrative Kosten so gering wie möglich ausfallen. Aus diesem Grund ist es unser Bestreben, keinen Aufwand mit Inkasso betreiben zu müssen. Wird ein Abonnement verlängert, wird uns dies mit dem Zahlungs-Eingang angezeigt. Die Einzahlung muss zwingend mit der Adresse des Abonnenten*In erfolgen, welcher auch zwingend der Kunde (Mieter*In oder Vermieter*In) und Vertrags-Partner auf dem Mietvertrag sein muss. Wir empfehlen die Einrichtung eines Dauerauftrages. CTED ist nicht verpflichtet, Abonnenten*Innen auf Zahlungen bezüglich der Abonnements-Verlängerung hinzuweisen.
Bei einem Wohnungswechsel (Änderung der Wohnadresse) innerhalb der Schweiz, kann das Abonnement auf die neue Wohnung übertragen werden. Zwingend ist die Meldung des Wohnungswechsels an CTED. Die Vertrags-Partner auf dem neuen Mietvertrag müssen dieselben bleiben. Bei Änderungen der Vertragspartner*In im Mietvertrag ist ein neuer Antrag für ein neues Abonnement zu stellen.
Anfechtung Anfangs-Mietzins
Eine Anfechtung des Anfangs-Mietzinses kann nur für bestehende Abonnenten*Innen und bei ausreichender Begründung sowie Annahme durch CTED und bei Bezahlung der Gebühr "Anfechtung Anfangs-Mietzins" in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, vor Unterzeichnung des neuen Mietvertrages den Vermieter*In darauf hinzuweisen, dass er den Mietzins des Vormieters offenlegt. CTED behält sich ausdrücklich vor, Anfechtungen von Anfangs-Mietzinsen, auch ohne Angaben von Gründen, abzulehnen. Besonders, wenn zu hohe Mietzinsen vor Unterzeichnung des Mietvertrages deutlich erkennbar waren, wenn die Anfangs-Mietzinsen auf blossen Verdacht hin angefochten werden sollen oder wenn die Erhöhung des Anfangs-Mietzinses die "Gerichtspraxis" (>10%) unterschreitet. Die Interventions-Möglichkeiten vor Unterzeichnung eines Mietvertrages sollten intakt sein. Zwingend ist die Möglichkeit zur Einhaltung laufender gesetzlicher Fristen.
Achtung! Die Schlüsselübergabe oder der Besitz am Mietobjekt ist massgebend.
Die Leistungen mit "Mietzins-Monitoring & -Intervention" im Abonnement beschränken sich auf Mietzins-Senkungen und die Anfechtung ungerechtfertigter Mietzins-Erhöhungen. Sollte sich der Neumieter in einer "Notlage" befinden, empfehlen wir dringend die Vertretung durch einen Rechtsanwalt.
Begleitung Vermittlung pauschal inkl. Spesen
Die Begleitung unserer Abonnenten*Innen bei Vermittlungen ist uns ein grosses Anliegen, weshalb wir diesen Aufwand, obwohl nicht kostendeckend, pauschal und inkl. Spesen anbieten. Um dieses Zusatzangebot moderat und langfristig anbieten zu können, ist die Abonnenten-Treue sehr wichtig. Leider sind wir bezüglich der Art und Weise der Begleitung auf das Entgegenkommen der Behörden und der Schlichtungsstellen angewiesen. Wir begleiten Sie, wenn immer möglich durch Audio- und/oder Video-Zuschaltung. Eine persönliche Begleitung werden wir im Einzelfall immer prüfen.
Wiederanmeldung nach einem Jahr oder längerer Abonnements-Pause
Durch treue Abonnenten*Innen ist es CTED möglich, das "Mietzins-Monitoring & -Intervention" für alle Abonnenten*Innen laufend zu verbessern, so z.B. auch bei der Unterstützung zur Prüfung von Anfangs-Mietzinsen. Geben Sie im Falle eines Wohnungs-Wechsels Ihre neuen Daten bekannt.
Erweiterte Service-Leistungen
Anfragen für erweiterte Service-Leistungen und somit auch Anregungen nehmen wir gerne entgegen. Haben Sie in diesem Zusammenhang Verständnis dafür, dass wir unsere publizierten Serviceleistungen nur im Abonnement so moderat anbieten können. Einzelleistungen wie Beratungen und Interventionen etc. werden wir zu marktüblichen Konditionen anbieten. Unser Abonnement ist Basis und Vorrausetzung für sämtliche Dienstleistungen.