Sie sind Mieter*in und Folgendes trifft zu:
- Ich bezahle einen fairen Mietzins!
- Mein Vermieter*In gibt Mietzinsreduktionen ohne Aufforderung an mich weiter!
- Mietzinserhöhungen enthalten die aktuelle Renditeübersicht!
- Nebenkostenabrechnungen klar und ohne Zusatzaufwand!
Gratulation: Ihr Vermieter ist um einen fairen Mietzins für ein sorgenfreies Wohnen bemüht.
Sie wollen wissen, wie Sie mit Mietzins-Monitoring & -Intervention auch Ihre Mietkosten ins Visier nehmen?
Sehr geehrte Mieter*innen
Die Notenbanken stehen weltweit im Zeichen von Zinssenkungen bei rückläufiger Inflation. Trotzdem werden die Mieten nicht günstiger, im Gegenteil. Der Referenzzinssatz (per 3. Juni 2024 bei 1.75%) und die Nebenkosten bleiben unverändert hoch.
Was ist zu tun? Starten Sie jetzt mit uns Ihr individuelles Mietzins-Monitoring & -Intervention.
Als Abonnent*in erhalten Sie alle 3 Mt. nach Veröffentlichung des Referenzzinssatzes durch das Bundesamt für Wohnungswesen BWO und unter Berücksichtigung des Landesindex für Konsumentenpreise LIK Ihr Mietzins-Monitoring zu Ihrem Mietvertrag.
Verpassen Sie keine Termine und Fristen mehr zur Intervention gegen Mietzinserhöhungen oder für Mietzinsreduktionen.
Sie erhalten von uns die Korrespondenzen für Ihren Vermieter und Anmeldungen an die Schlichtungsstelle. Auf Wunsch begleiten und unterstützen wir Sie mit unserer Expertise auch vor Ort. Sie entscheiden über das weitere Vorgehen.
Nächste Termine:
Mietzinserhöhungen ablehnen!
Wer vertraglich noch unterhalb des Referenzzinssatzes von 1.75% ist, muss bis spätestens 20. Juni 2024 mit einer Mietzinserhöhung rechnen. Nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf.
Mietzinsreduktionen!
Mietzinssenkungen werden noch dieses Jahr erwartet und sind rechtzeitig nach Publikation des Referenzzinssatzes durch das BWO beim Vermieter und/oder Schlichtungsstelle zu beantragen. Bei Mietverträgen von Sept. 2008 bis März 2015 ist der Antrag sofort oder bis spätestens 20. Juni 2024 zu stellen.
Prüfen Sie Nebenkosten, auch auf Zusatz-Renditen!
Sofort nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung, Frist 30 Tage.