AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB (26.12.2023V0.1a)

1. Allgemeines

Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen AGB sind vorformulierte Vertragsklauseln und dienen dem Kunden gegenüber als Vereinheitlichung und rationeller Vertragsgestaltung.

CTED untersteht nicht dem Berufsgeheimnis (OR) oder Standesregeln.

Die Geheimhaltungs-Pflicht über besonders schützenswerte Personendaten beinhaltet das Bundesgesetz über den Datenschutz DSG und unsere diesbezüglichen Verpflichtungen.

Die AGB können veränderten Verhältnissen angepasst werden.

Individuelle Vertragsvereinbarungen gehen den AGB vor.

Zwischen den Vertragspartnern gilt das Mandats-Verhältnis gemäss OR. CTED wird im Auftragsverhältnis und bevollmächtigt die Interessen des Auftraggebers wahrnehmen und hat bei Interventionen dessen Anweisungen unter Einhaltung der Sorgfaltspflichten zu befolgen. Der Beauftragte schuldet seinem Auftraggeber keinen eigentlichen Erfolg. Situativ und im Interesse des Mandanten steht es CTED frei, rechtlichen Beistand hinzuzuziehen oder den Mandanten nötigenfalls an einen Anwalt weiterzuleiten oder zu verweisen.

Auf eine Karenzfrist wird vorläufig verzichtet. Dabei behält sich CTED das Recht vor, Anträge nach Prüfung abzuweisen, auch ohne Angaben von Gründen. In Fällen von schon laufenden Fristen, welche keine Möglichkeit zur Intervention durch CTED mehr zulassen, muss auf die nächste Interventions-Möglichkeit verwiesen werden.

Bei Kontaktaufnahme sind DRINGLICHKEITEN , z.B. aufgrund laufender Mietzinserhöhungen, unbedingt mitzuteilen.


2. Örtlicher und zeitlicher Geltungsbereich

Auf die Mietzins-Monitoring & -Intervention Services, laufend unter der Bezeichnung ELIAS TM (Electronic Logbook Intelligent Assistance System), erhalten Mieter*Innen in der Schweiz Zugriff. Die Angebote werden zuerst in der deutschsprachigen Schweiz bzw. in deutscher Sprache angeboten. Eine Ausweitung auf weitere Sprachregionen ist geplant.

Bevor das Mietzins-Monitoring & -Intervention zu arbeiten beginnt, müssen nachfolgend gelistete Dokumente rechtsgültig unterschrieben und an CTED per E-Mail übermittelt werden:

Antragsformular / Abonnenten*Innen-Bescheinigung / Mietvertrag inkl. Anhang o. Beilagen / Vollmacht (auf Mietzins-Interventionen beschränkt) und auf Wunsch des Mandanten.

Mit der Bezahlung der Antrags- und Aufnahme-Gebühr im ersten Jahr sowie der jährlichen Abonnements-Verlängerung tritt das Vertrags-Verhältnis in Kraft. Das Abonnement bildet die Basis für alle angebotenen Leistungen/Services. Dies gilt auch für Interventionen.

Die Laufzeit des Abonnements endet unabhängig vom Beginn jeweils per Ende Jahr. Die Jahresgebühr ist jeweils im Voraus geschuldet. Im ersten Jahr wird das Abonnement durch die Antrags- und Aufnahme-Gebühr gestartet und ist gültig bis zum Ende des laufenden Jahres. Das Abonnement läuft weiter, wenn bis zum 31. Januar des jeweiligen Folge-Jahres ein Zahlungs-Eingang über die vollständige Gebühr bei CTED festgestellt werden kann. Um das Abonnement zu kündigen, genügt es lediglich die Zahlung der Verlängerungs-Gebühr einzustellen. CTED ist durch den Abonnenten*In zu informieren, damit der Status entsprechend geändert werden kann.

Der Abonnent*In wird regelmässig über Ergebnisse des Mietzins-Monitorings informiert, i.d.R. unmittelbar nach Bekanntgabe von Änderungen des Referenzzinssatzes und/oder des Landeskostenindexes und rechtzeitig vor möglichen Interventionen.


3. Abonnent*Innen

Mieter*Innen mit Wohnsitz in der Schweiz und auf deren Namen lautenden Mietvertrag. Sind mehrere Personen im Mietvertrag Vertragspartner*In, insbesondere Eheleute, eingetragene Partnerschaften etc., so gelten alle als Abonnent*In und alle sind Vertragspartner*In.

Vermieter*Innen steht die Möglichkeit offen, mit einem Abonnement für Ihre Mieter*Innen einer gerechten Mietzins-gestaltung Ausdruck zu verleihen. Zugang zu Intervention und Vermittlung durch CTED haben somit auch Vermieter*Innen. Abonnent*In, Mandant*In und Vertragspartner*In bleibt in jedem Fall der Mieter*In, unabhängig davon, wer die Gebühren entrichtet.


4. Leistungsumfang Mietzins-Monitoring & -Intervention

Das Mietzins-Monitoring beinhaltet die korrekte Erfassung der Kundendaten und Vertragsdaten aus gültigem, rechtskräftig unterzeichnetem Mietvertrag. Eine Kopie des Original-Mietvertrages inkl. aller Anhänge und Beilagen wird CTED zu diesem Zweck zur Verfügung gestellt. Die Daten werden in das Monitoring ELIAS TM (Electronic Logbook Intelligent Assistance System) eingepflegt. ELIAS TM kann über generative, künstliche Intelligenz (GAI; generative artificial intelligence) verfügen und überwacht mögliche Auswirkungen und Veränderungen auf den Mietzins aufgrund sich verändernder Parameter. Abonnenten*Innen werden bei Veränderungen der Leitzinsen oder des Kostenindexes und deren möglichen Auswirkungen im Sinne eines Monitorings informiert. Im Bezug auf mögliche Interventionen können Empfehlungen zusammengestellt werden.

Bei Mietzins-Erhöhungen durch den Vermieter*In ist CTED auf die unverzügliche Weiterleitung der Informationen durch den Abonnenten*In angewiesen, damit unter Berücksichtigung laufender Fristen Interventionen möglich sind und die Anmeldung bei der zuständigen Schlichtungsstelle rechtzeitig erfolgen kann.

Zusatz-Services sind jeweils nur für einzelne Interventionen gültig, jedoch mehrfach abrufbar.

Sämtliche individuellen Zusatz-oder erweiterte Dienstleistungen werden separat geregelt und unterstehen nicht vorliegendem AGB.


5. Kundenpflichten

Mietzins-Erhöhungen durch den Vermieter*In müssen spätestens bis 5 Tage nach der regulären Abholfrist für Einschreiben (ohne Verlängerung) CTED per E-Mail vollständig übermittelt werden. CTED wird Ihnen den Erhalt innerhalb von 3 Arbeitstagen bestätigen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist erneut per E-Mail mit Dringlichkeit und telefonisch mit uns in Kontakt zu treten.

Zur Erneuerung des Abonnements und zur rechtzeitigen Bezahlung zusätzlicher Services, jeweils im Voraus, steht der Kunde in der Pflicht. Üblicherweise kann der Kunde davon ausgehen, dass CTED anstehende Zahlungen per E-Mail anzeigt. Wir empfehlen für die Verlängerung des Abonnements die Einrichtung eines Dauerauftrages.

Einzahlungen müssen zwingend mit der Adresse des Abonnenten*In erfolgen, welcher als Kunde unter dieser Adresse registriert ist und identisch mit der Adresse des Mietvertrages sein muss. Bei Abweichungen lehnt CTED jegliche Verantwortung und Haftung ab.

Bei einem Wohnungswechsel (Änderung der Wohnadresse) innerhalb der Schweiz kann das Abonnement auf die neue Wohnadresse und Mietvertrag übertragen werden. Zwingend sind die unverzügliche Mitteilung des Wohnungswechsels an CTED und dass die Vertrags-Partner seitens Mieterschaft auf dem neuen Mietvertrag dieselben sind. Bei Änderungen kann ein neuer Antrag für ein neues Abonnement gestellt werden. Im Zusammenhang mit Zusatz-Leistungen, z.B. im Zusammenhang mit dem Anfangs-Mietzins, müssen die Fristen zur Intervention gewahrt sein. Diesbezügliche Meldungen sind innerhalb der ersten 5 Tage nach Unterzeichnung der Mietverträge oder, falls vorher erfolgt, nach Schlüssel-Übergabe anzuzeigen.


6. Datenübermittlung und Datensicherheit

Bei elektronischer Datenübermittlung und Kommunikation zwischen Kunden und CTED muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass diese nicht verschlüsselt erfolgen. Der verantwortbare Sicherheitsbereich von CTED beginnt und endet ab Versand oder Erhalt von Kundendaten. Die Weiterverarbeitung von Daten, z.B. die Integration in das Monitoring ELIAS TM , erfolgt im geschützten Rahmen. Website- und E-Mail-Hosting wird durch die Schweizer Firma hosttech sichergestellt. Sämtliche diesbezüglichen Daten verbleiben in der Schweiz.

Die Kunden*Innen erklären sich damit einverstanden, dass vertrauliche Informationen, insbesondere personenbezogene Daten bei Cloud-Diensten (z.B. bei der Verwendung von Microsoft 365) bearbeitet und gespeichert werden können. Das DSG legt die Grundsätze zur Bearbeitung von Personendaten fest.


7. Haftung / Garantie

Ausserhalb des Mandatsverhältnisses (siehe Pt. 1 Allgemeines) bestehen weder Haftungen noch Garantien.

Davon ausgenommen sind grobe Fahrlässigkeit.

CTED ist zu keinerlei Zahlungen oder Kosten Dritter gegenüber verpflichtet (jegliche Kosten von Honoraren, Bussen, Konventionalstrafen, Untersuchungen, auch behördlich angeordnete Untersuchungen, Strafuntersuchungen, jegliche Fälle von Haftpflicht, generell Übernahmen von Kosten anderer Leistungsträger).


8. Abwicklung von Interventionen

a) Fall I: CTED informiert den Abonnenten*In mittels ELIAS TM Mietzins-Monitoring regelmässig über sich verändernde, den Mietzins betreffende Parameter, vornehmlich Leitzins, Landeskostenindex u. allgemeine Erhöhungen. Aufgrund des aktuellen Status werden Interventions-Möglichkeiten, ggf. Empfehlungen, aufgezeigt.

a) Fall II: Der Mieter*In informiert über eine angekündigte oder erhaltene Mietzins-Erhöhung.

b) Der Abonnent*In entscheidet in beiden Fällen über Interventionen, dies auch wenn CTED diesbezüglich schon bevollmächtigt sein sollte.

c) Damit CTED mit dem Vermieter*In oder der Verwaltung direkt in Kontakt treten kann, ist eine diesbezügliche Vollmacht erforderlich. Im Wiederholungsfall kann eine gültige Vollmacht schon bestehend sein. Abhängig vom Ergebnis der Intervention ist die Anmeldung bei der Schlichtungsstelle erforderlich.

d) Für Meldungen bei der Schlichtungsstelle ist CTED als Begleitung genannt. CTED erledigt die Anmeldeformalitäten für die Schlichtungsstelle, welche durch die Mieterschaft unterzeichnet als Einschreiben eingesandt werden muss. Oftmals ist eine Anmeldung bei der Schlichtungsstelle bei laufender Intervention eine Vorsichtsmassnahme aufgrund laufender Fristen, z.B. bei einer Mietzins-Erhöhung.

e) Die Intervention beim Vermieter*In oder Verwaltung kann bei beidseitiger Verhandlungsbereitschaft bis zum Schlichtungstermin dauern. Ziel ist eine Einigung, ohne dass die Schlichtungsstelle bemüht werden muss.

f) CTED kann den Vermieter*In oder die Verwaltung via Schlichtungsstelle auf Pflichten und Gepflogenheiten sowie auf die Forderungen, welche vor einer Schlichtung erfüllt sein müssen, aufmerksam machen. Daraus können Terminverschiebungen für die Schlichtungsverhandlung entstehen.

g) Findet eine Schlichtungsverhandlung statt, ist die Mieterschaft gesetzlich zur Anwesenheit verpflichtet, damit dem Sinn und Zweck einer Schlichtung, eine Einigung, entsprochen werden kann. Weder ein Anwalt noch CTED kann die Mieterschaft i.d.R. bezüglich persönlicher Anwesenheit vertreten. Bezüglich der Art und Weise der Begleitung sind wir auf das Entgegenkommen der Behörden und der Schlichtungsstelle angewiesen. Wir begleiten Sie, wenn immer möglich, durch Audio- und/oder Video-Zuschaltung. Eine persönliche Begleitung werden wir im Einzelfall prüfen. Die Begleitung und Vermittlung ist ein kostenpflichtiger Zusatz-Service.

e) Verfügt die Mieterschaft über eine Rechtsschutz-Versicherung, welche im Mietrecht Streitigkeiten mit Vermietern*Innen der selberbewohnten Wohnung beinhaltet, so informiert CTED frühzeitig, um zu gewährleisten, dass diese bei einem allfälligen Urteilsvorschlag oder einer Klagebewilligung unverzüglich aktiv werden kann.

f) Bei gerichtlichen Mietrechts-Streitigkeiten ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt gegeben. Bei fehlender Rechtsschutzversicherung kann CTED ggf. einen Rechtsbeistand vermitteln.

g) Mit Übergabe der für eine gerichtliche Mietrechts-Streitigkeit erforderlichen Unterlagen ist CTED aus sämtlichen Pflichten seiner Abonnenten*Innen entlassen. Diesbezügliche Unterlagen können durch Gerichte oder Anwälte auch bei den zuständigen Amtsstellen und der Schlichtungsstelle oder beim Mieter*In ediert werden.

h) CTED erbringt keine Interventionen, wenn diese als aussichtslos oder seitens Schlichtungsstelle oder Gerichtsbarkeiten gar als missbräuchlich angesehen werden können.

i) Verletzt der Abonnent*In und der Mieter*In seine vertraglichen oder gesetzlichen Melde- und Mitwirkungs-Pflichten, kann CTED die Leistungen kürzen oder einstellen.


9. Auftragserweiterung

Anfragen für erweiterte Service-Leistungen werden im Einzelfall geprüft und vertraglich separat geregelt.


10. Abonnements-Kosten und Zahlungs-Konditionen

Die Antrags- und Aufnahmegebühren inkludieren die Abonnements-Gebühren im Anmeldejahr. Mit dem Abonnements-Vertrag werden die Gebühren angezeigt.

Die Gebühren werden jeweils für die Dauer eines Jahres festgesetzt.

Zahlungen haben ausschliesslich auf die im Abonnements-Vertrag ausgewiesenen Zahlungsverbindung (Post/Bank) zu erfolgen. Sämtliche Überweisungen haben für den Empfänger gebührenfrei zu erfolgen.

Teilzahlungen haben keinen Einfluss auf die Weiterführung des Abonnements und berechtigen zu keinen Dienstleistungen.

Gebühren-Änderungen werden 3 Monate vor Ablauf des Jahres angezeigt.

Aufgrund der formlosen Kündigungsmöglichkeit (Einstellen der Abonnements-Gebühr) wird zur Mitteilung von Gebühren-Erhöhungen auf Formvorschriften verzichtet. Die Abonnenten*Innen werden per E-Mail informiert, was gemeinsam mit der Übermittlung von Monitoring-Ergebnissen erfolgen kann. Gebühren-Änderungen werden auch auf der Website cted.ch publiziert und ausgewiesen.


11. Zusatzaufwand und Zahlungs-Konditionen bzw. Inkasso

Auf ein Inkasso verzichtet CTED gänzlich. Alle Verbindlichkeiten sind im Voraus zu bezahlen.

Bei Nichtbezahlung innerhalb vorgegebener Fristen gelten sowohl Abonnemente als auch Zusatz-Dienste/Services als gekündigt.

Es können von beiden Vertragspartnern keine Kündigungen zu Unzeiten geltend gemacht werden.


12. Rechte und Pflichten bei Vertragsübertragung

CTED steht es frei, Rechte und Pflichten an Dritte zu übertragen, welche an Geheimhaltungen gebunden sind. Namentlich an Rechtsanwälte und Kanzleien, IT-Dienstleister oder Daten-Analysten.

Dem Kunden*In ist es ausschliesslich nach schriftlicher erteilter Zustimmung durch CTED erlaubt, explizit benannte Rechte oder Pflichten an Dritte zu übertragen. Anbonnenten*Innen verfügen über keinerlei Nutzungsrechte ausser über die Anwendung des Mietzins-Monitoring für ihre eigene und selber bewohnte Wohnung oder Haus.

Nutzungsrechte an den Ergebnissen aus Mietzins-Monitoring & Mietzins-Interventionen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verstössen durch Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte ist der Kunde gegenüber CTED für alle daraus entstandenen und entstehenden Schäden haftbar.


13. Promotionen Reseller

CTED kann für Promotionen und Verkauf auch Dritte beauftragen.


14. Forschung & Entwicklung

CTED kann zu Forschungszwecken oder zu Entwicklungs- und Weiterentwicklungs-Zwecken, z.B. Software, KI und Dienstleistungen, nicht personenbezogene Daten verwenden. CTED kann zu diesem Zweck Partnerschaften, z.B. mit Hochschulen, Innosuisse (Bund) oder Innosuisse-Programmen (z.B. databooster / AI-booster) eingehen oder direkt Auftrags-Forschung an Institute wie auch privatwirtschaftliche Unternehmungen vergeben.


12. Kündigung

Eine Abonnement-Kündigung erfolgt seitens Abonnenten*In formlos durch Nichtbezahlung der jährlich anfallenden Abonnement-Gebühr. Im Falle einer ausserordentlichen Kündigung werden keine Gebühren zurückerstattet.

Eine Kündigung von Seiten CTED ist jederzeit unter Angaben von Gründen möglich. Im Falle von Pflichtverletzungen seitens des Kunden wird auf eine Gebühren-Rückerstattung verzichtet. Rechtliche Schritte bleiben ausdrücklich vorbehalten.


13. Änderungen der AGB

Aufgrund von Änderungen der AGB als wesentlicher Bestandteil des Abonnements-Vertrages wird von Seiten CTED ein vollumfängliches Kündigungsrecht eingeräumt. Wird eine Kündigung vor der Arbeitsaufnahme durch CTED ausgesprochen, so wird auf die Erhebung allfälliger Antrags- und Aufnahmegebühren verzichtet. Bei schon bezahlten Gebühren wird auf eine Rückerstattung verzichtet. Generell wird im ausserordentlichen Kündigungsfall auf die Rückerstattung von bezahlten Abonnement-Gebühren verzichtet.


14. Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages in Kraft. An die Stelle der unwirksamen und undurchführbaren Bestimmungen treten die, welche dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommen. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am ehesten entsprechen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR.


15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gelten die Gesetze und Verordnungen nach Schweizer Recht.

Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt das ordentliche Gericht am Sitz von CTED als vereinbart.

CTED ist berechtigt, gegen Kunden beim ordentlichen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage zu erheben.


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